Ratgeber
Deine Rechte nach einem Unfall
Die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt. Welche Ansprüche Dir konkret zustehen, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Freie Gutachterwahl+
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden darfst Du den Sachverständigen in der Regel selbst auswählen. Du musst den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Haftpflichtschaden+
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. Dann ist grundsätzlich dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz zuständig – bei Teilschuld anteilig.
Reparaturkosten+
Das Gutachten ermittelt die erforderlichen Reparaturkosten nach Herstellervorgaben. Ob Du reparieren lässt oder fiktiv abrechnest, beeinflusst die Höhe der Erstattung.
Wertminderung+
Auch nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug häufig an Marktwert (merkantiler Minderwert). Dieser kann je nach Fahrzeug, Alter und Schaden ersatzfähig sein.
Nutzungsausfall+
Kannst Du Dein Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen und nimmst keinen Mietwagen, kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht – die Dauer ergibt sich u. a. aus dem Gutachten.
Wiederbeschaffungswert+
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Du für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zahlen müsstest. Er ist zentral für die Frage, ob sich eine Reparatur lohnt.
Restwert+
Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch erzielt. Er wird über regionale Angebote ermittelt und vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Totalschaden+
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt typischerweise vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa die sogenannte 130-%-Regel.
Versicherungskürzungen+
Versicherungen prüfen Gutachten häufig und kürzen einzelne Positionen. Ein sorgfältig begründetes, unabhängiges Gutachten ist hier eine wichtige Grundlage – im Streitfall hilft ein Fachanwalt.
Wann ein Kostenvoranschlag reicht+
Bei kleineren Schäden (oft als Bagatellgrenze um ca. 750–1.000 € genannt) kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Wir sagen Dir ehrlich, was in Deinem Fall sinnvoll ist.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
